Berufskrankheiten
Berufsbedingte Hautprobleme sind häufiger als jede andere Berufskrankheit und zwingen die Betroffenen oft zur Aufgabe der Beschäftigung.
Neben einer individuell erhöhten Empfindlichkeit sind hierfür zumeist Arbeiten in feuchtem Milieu sowie Allergien gegenüber Arbeitsstoffen verantwortlich. Oftmals äußern sich die Probleme in Form von
Handekzemen, die fast immer wirkungsvoll behandelt werden können. In unserer Sprechstunde werden die zugrunde liegenden Krankheitsursachen diagnostiziert, behandelt und wenn notwendig auf Wunsch des
Patienten ein BG-Verfahren eingeleitet. Die BG ist die Berufsgenossenschaft, bei der jeder Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist.
Ziel der Einleitung des BG-Verfahrens ist es, Sie in Ihrem Beruf zu halten. Dies kann zum Beispiel geschehen, indem man krankmachende Substanzen zu meidet, den Arbeitsplatz zu wechselt oder
krankmachende Missstände abstellt. Denn oft lassen sich durch Umsetzung am Arbeitsplatz, durch Hautschutzmaßnahmen und Vorbeugemaßnahmen die schädigenden Faktoren bei der Arbeit meiden.
Unser Bestreben ist die dauerhafte Wiedereingliederung in den Beruf, was meist durch Anwendung moderner präventiver Hautschutzverfahren und rehabilitativer Maßnahmen gelingt.
Hautkrebs als Berufskrankheit
15 Prozent der Berufstätigen wie Straßenbauer, Dachdecker, Maurer, Land- und Forstwirte, Winzer, Müllerwerker, Skilehrer, Profisportler und Seeleute, aber auch Schweißer sind während der
Arbeitszeit einer maßgeblichen UV-Belastung ausgesetzt. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, wird zurzeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft, unter welchen Voraussetzungen
UV-induzierter Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Aktuelle Zahlen gehen von jährlich mindestens 5.000 Betroffenen in Deutschland aus, die durch ihre - vielleicht schon länger
zurückliegende - berufliche Tätigkeit an einem hellen Hautkrebs erkranken. Betroffene sind daher auch viele Rentner, denen eventuell auch medizinische und Entschädigungsleistungen
zustehen.
Auch beim beruflichen Lichtschutz gibt es erheblichen Nachholbedarf. Spezielle UV-undurchlässige Kleidung, das Tragen von Hüten und die Anwendung von Lichtschutzcreme würden
schädliche UV-bedingte Einwirkungen am Arbeitsplatz mindern und somit wirkungsvoll das Auftreten von Hautalterung und Hautkrebs senken.