Wichtiger Hinweis zum neuen E-Rezept ab dem 01.01.2024 (vereinfachte Darstellung)
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung dürfen Kassenrezepte ab sofort nicht mehr als Papierrezepte ausgedruckt werden. Stattdessen wird das Rezept auf der Gesundheitskarte des Patienten gespeichert. Der Patient legt die Karte in der Apotheke vor, dort wird diese ausgelesen und das Medikament dem Patienten ausgehändigt.
Ab sofort müssen daher künftig alle Rezepte 2 Werktage vorab telefonisch (Tel. 02191-6924544) oder über das Kontaktformular vorbestellt werden. Damit das Rezept dann auf der Karte gespeichert werden kann, muss die Versichertenkarte innerhalb von 28 Tagen nach Anruf/Kontaktformular in der Praxis vorgelegt und eingelöst werden, ansonsten löscht sich das Rezept systemseitig leider wieder von der Karte.
Folgerezepte im gleichen Quartal können i.d.R. ohne erneuten Patientenbesuch auf die Karte geladen werden. Für private und grüne Rezepte, Verordnungen, Verbandsmaterialien und Mixturen bleibt bis auf Weiteres alles wie bisher (Rezept in Papierform).
Detailinformationen zum neuen E-Rezept können Sie hier nachlesen: