Wichtiger Hinweis zum neuen E-Rezept ab dem 01.01.2024 (vereinfachte Darstellung)
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregleung dürfen Kassenrezepte ab sofort nicht mehr als Papierrezepte ausgedruckt werden. Stattdessen wird das Rezept auf der Gesundheitskarte des Patienten gespeichert. Der Patient legt die Karte in der Apotheke vor, dort wird diese ausgelesen und das Medikament dem Patienten ausgehändigt.
Ab sofort müssen daher künftig alle Rezepte 2 Werktage vorab telefonisch (Tel. 02191-6924544) oder über das Kontaktformular weiter unten vorbestellt werden. Damit das Rezept dann auf der Karte gespeichert werden kann, muss die Versichertenkarte innerhalb von zwei bis vier Tagen nach Anruf/Kontaktformular in der Praxis vorgelegt werden, ansonsten löscht sich das Rezept systemseitig leider wieder aus der Signaturliste.
Beispiel: Ein Patient bestellt das Rezept montags über das Kontaktformular. Der Patient muss von Mittwoch bis Freitag (zwei bis vier Werktage später) in die Praxis kommen und das Rezept auf seine Karte laden. Wenn das Rezept einmal auf die Karte geladen ist, hat der Patient 28 Tage Zeit, dieses durch Vorlage der Karte bei der Apotheke einzulösen.
Folgerezepte im gleichen Quartal können i.d.R. ohne erneuten Patientenbesuch auf die Karte geladen werden. Für private und grüne Rezepte bleibt bis auf Weiteres alles wie bisher.
Terminvereinbarungen, Verordnungen für häusliche Krankenpflege, Ersatztermine, Rezepte nach Krankenhausbehandlungen, Rückrufbitten, AUs und sonstige Anfragen können über dieses Formular nicht bearbeitet werden.
Bitte rufen Sie hierfür in der Praxis an: 02191-963940.
Detailinformationen zum neuen E-Rezept können Sie hier nachlesen: